Novelle zum § 19 Abs. 2 der Stromnetzentgeltverordnung
Neu erhobene Umlage muss von privaten Verbrauchern und Gewerbebetrieben getragen werden.
Es war die Energie-Nachricht des Herbst/Winters 2011. Die Bundesregierung und der Bundesrat haben entschieden, die Stromnetzentgeltverordnung neu zu regeln. Große Unternehmen, deren Stromverbrauch im Jahr bei einer Benutzungsdauer von mindestens 7.000 Stunden und einem Stromverbrauch von über zehn Millionen Kilowattstunden liegt, können sich auf Antrag von der Zahlung des Netzentgelts vollständig befreien lassen. Begründet wird diese Maßnahme mit einer Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland. Während die Neuregelung große Unternehmen aus der Stahl-, Chemie- oder Baustoffindustrie in Regionen wie beispielsweise dem Ruhrgebiet bevorzugt, bietet sie für die kleinen und mittelständischen Betriebe des Allgäus leider keine Vorteile.
Tragen müssen die ausfallenden Kosten private Verbraucher und Gewerbebetriebe. Geregelt wird die neue Umlage in § 19 Absatz 2 der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV). Nach Änderung des § 19 Absatz 2 der Stromnetzentgeltverordnung Ende 2011 wird zum 01.01.2012 eine Umlage in Höhe von 0,151 ct/kWh (netto) erhoben. Auch für AllgäuStrom bleibt die Neuregelung nicht ohne Folgen. Die Kooperation ist durch die Entscheidung der Bundesregierung gezwungen, die gesetzliche Umlage an die Verbraucher weiterzugeben."
